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Unsere Fortbildungen werden gemäß §63 und §104c GuKG bzw. nach der Punktevergabe des BdA Verbandes abgehalten. Nach Abschluss erhalten Sie Ihre Teilnahmebestätigung mit den jeweiligen Fortbildungspunkten: 60 Min. Fortbildungsdauer = 1 FB-Pkt od. 1 BdA-Pkt.
Wird die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht, behalten wir uns vor, eine Fortbildung rechtzeitig abzusagen.
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